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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Computer-GEZ |
mondfrau

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| Bundesverwaltungsgericht bestätigt Computer-GEZ |
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Für internetfähige Computer müssen auch in Zukunft Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Internetfähige PC seien Empfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und würden damit grundsätzlich für den Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten. Daran ändere sich auch nichts, wenn der Besitzer des Gerätes nicht die Absicht habe, mit dem PC tatsächlich Hörfunk- oder Fernsehsendungen zu empfangen. Kritiker hatten gehofft, die Richter würden die umstrittene, als Computer-GEZ bezeichnete Gebühr kippen.
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__________________ Jedes Negative bewirkt auch was Positives
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27.10.2010 12:38 |
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